Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt einen Datenschutzbeauftragten vor:..was nun?

Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten (DSB) werden aus dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgeleitet. Laut BDSG sind
Unternehmen seit Mai 2005 verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten
zu bestellen, wenn mindestens zehn oder mehr Arbeitnehmer ständig mit der automatisierten Verarbeitung (EDV) von personenbezogenen Daten
beschäftigt sind oder einer Vorabkontrolle gemäß §4d Abs.5 BDSG
unterliegen.
Der externe Datenschutzbeauftragten hat eine Vertrauensstellung in Ihrem Unternehmen. Einerseits ist er der Unternehmensleitung direkt
unterstellt, andererseits hat er seine Tätigkeit als Dienstleistung in allen
Ebenen des Unternehmens zu erbringen. Bei der Anwendung und Ausführung seiner Aufgaben ist er weisungsfrei, hat aber in allen Ebenen des Unternehmens nach Absprache ein fachliches Weisungsrecht. Er hat primär sicherzustellen, dass die Ausführungen der Datenschutzgesetze eingehalten werden.


Unsere Leistungen:

  • Wahrnehmung der Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Sicherstellung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften im Unternehmen
  • Beratung bei der Umsetzung der Vorschriften zum Arbeitnehmerdatenschutz
  • Gewährleistung der Rechte der Betroffenen
  • Erstellung der notwendigen Verfahrensübersicht
  • Durchführung der Vorabkontrolle bei der Verarbeitung sensitiver Daten
  • Analyse der Risiken und besonderen Datenschutzaufgaben

Ihr Nutzen:

  • Höhere Produktivität des externen DSB
  • Durch Fokussierung des externen Beauftragten auf den Datenschutz höhere Effizienz
  • Entlastung der eigenen Mitarbeiter
  • Trotz höherer Manntagekosten wird der externe DSB häufig kostengünstiger sein
  • Unternehmen bleibt flexibel durch Vertragsverhältnis mit einem externen DSB
  • Sie sparen in jedem Fall Kosten

 

Bei nicht Bestellung eines Datenschutzbeauftragten können Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 € auf Sie zukommen. SPS stellt Ihnen auf Wunsch einen externen Datenschutzbeauftragten, der für die Erfüllung der Aufgaben im IT-Sicherheitsmanagement in Ihrem Unternehmen sorgt. Gerade für klein- und mittelständische Unternehmen ist diese Möglichkeit eine kostengünstige Alternative, indem Ihr personeller Aufwand reduziert wird.