Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt einen Datenschutzbeauftragten vor:..was nun?
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten (DSB) werden aus dem | |
Unsere Leistungen:
- Wahrnehmung der Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Sicherstellung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften im Unternehmen
- Beratung bei der Umsetzung der Vorschriften zum Arbeitnehmerdatenschutz
- Gewährleistung der Rechte der Betroffenen
- Erstellung der notwendigen Verfahrensübersicht
- Durchführung der Vorabkontrolle bei der Verarbeitung sensitiver Daten
- Analyse der Risiken und besonderen Datenschutzaufgaben
Ihr Nutzen:
- Höhere Produktivität des externen DSB
- Durch Fokussierung des externen Beauftragten auf den Datenschutz höhere Effizienz
- Entlastung der eigenen Mitarbeiter
- Trotz höherer Manntagekosten wird der externe DSB häufig kostengünstiger sein
- Unternehmen bleibt flexibel durch Vertragsverhältnis mit einem externen DSB
- Sie sparen in jedem Fall Kosten
Bei nicht Bestellung eines Datenschutzbeauftragten können Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 € auf Sie zukommen. SPS stellt Ihnen auf Wunsch einen externen Datenschutzbeauftragten, der für die Erfüllung der Aufgaben im IT-Sicherheitsmanagement in Ihrem Unternehmen sorgt. Gerade für klein- und mittelständische Unternehmen ist diese Möglichkeit eine kostengünstige Alternative, indem Ihr personeller Aufwand reduziert wird.






