Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt einen Datenschutzbeauftragten vor:..was nun?
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten (DSB) werden aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgeleitet. Laut BDSG sind Unternehmen seit Mai 2005 verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens zehn oder mehr Arbeitnehmer ständig mit der automatisierten Verarbeitung (EDV) von personenbezogenen Daten beschäftigt sind oder einer Vorabkontrolle gemäß §4d Abs.5 BDSG unterliegen.
Der externe Datenschutzbeauftragten hat eine Vertrauensstellung in Ihrem Unternehmen. Einerseits ist er der Unternehmensleitung direkt unterstellt, andererseits hat er seine Tätigkeit als Dienstleistung in allen Ebenen des Unternehmens zu erbringen. Bei der Anwendung und Ausführung seiner Aufgaben ist er weisungsfrei, hat aber in allen Ebenen des Unternehmens nach Absprache ein fachliches Weisungsrecht. Er hat primär sicherzustellen, dass die Ausführungen der Datenschutzgesetze eingehalten werden.
Unsere Leistungen:
- Wahrnehmung der Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Sicherstellung der gesetzlichen. Datenschutzvorschriften im Unternehmen
- Beratung bei der Umsetzung der Vorschriften zum Arbeitnehmerdatenschutz
- Gewährleistung der Rechte der Betroffenen
- Erstellung der notwendigen Verfahrensübersicht
- Durchführung der Vorabkontrolle bei der Verarbeitung sensitiver Daten
- Analyse der Risiken und besonderen Datenschutzaufgaben
Ihr Nutzen:
- Höhere Produktivität des externen DSB
- Durch Fokussierung des externen Beauftragten auf den Datenschutz höhere Effizienz
- Entlastung der eigenen Mitarbeiter
- Trotz höherer Manntagekosten wird der externe DSB häufig kostengünstiger sein
- Unternehmen bleibt flexibel durch Vertragsverhältnis mit einem externen DSB
- Sie sparen in jedem Fall Kosten






