Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt einen Datenschutzbeauftragten vor.
Wir unterstützen Sie hierbei professionell!
Wichtiges zum Datenschutz:
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz sind Unternehmen seit Mai 2005 verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens zehn oder mehr Arbeitnehmer ständig mit der automatisierten Verarbeitung (EDV) von personenbezogenen Daten beschäftigt sind oder einer Vorabkontrolle gemäß §4d Abs.5 BDSG unterliegen.
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten (DSB) werden aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgeleitet.
Ein externer Datenschutzbeauftragter hat eine Vertrauensstellung in Ihrem Unternehmen. Einerseits ist er der Unternehmensleitung direktunterstellt, andererseits hat er seine Tätigkeit als Dienstleistung in allen Ebenen des Unternehmens zu erbringen. Bei der Anwendung und Ausführung seiner Aufgaben ist er weisungsfrei, hat aber in allen Ebenen des Unternehmens nach Absprache ein fachliches Weisungsrecht.
Er hat primär sicherzustellen, dass die Ausführungen der Datenschutzgesetze eingehalten werden.
Wir sind mit allen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten vertraut und können diese Verpflichtungen als externer Profi für den Datenschutz für Sie übernehmen! Kontaktieren Sie uns gerne!